Stand: 01.12.2022

Die jährliche Ausrichtung eines Greenfee freien Spiels ist der “Mitgliedsbeitrag” der angeschlossenen Golfclubs. Die Mittwoch- und Donnerstag – Wettspiele der Westfälischen Golf Senioren finden von April bis September wöchentlich auf den in der WGS – Seniorensprecher – Mitgliederversammlung festgelegten Golfplätzen statt.

Es dürfen nur handicap-relevante Einzelzählspiele nach Stableford über 18 Löcher durchgeführt und gespielt werden. Abschläge sind nur von „ Herren-Gelb“  möglich.

Teilnahme:

Teilnahmeberechtigt an den oben genannten Spielen der WGS sind alle Senioren eines Golfclubs, deren Seniorengemeinschaft sich dieser Vereinigung angeschlossen hat. Spielberechtigt sind die Senioren, die im Spieljahr mindestens 50 Jahre alt werden und deren HCPI 36 oder besser ist.

Einladung und Anmeldung:

Die Einladung zum Wettspiel erfolgt durch den Sprecher der Seniorengemeinschaft der Clubs. Die Einladung erfolgt über das Einladungsformular Menü: Spielbetrieb/Turniereinladung für WGS-Sprecher „ welches sich auf der Homepage der WGS befindet. Das Formular enthält Pflichtfelder, welche ausgefüllt werden müssen. Nach Absendung erfolgt die Einstellung der Einladung durch den Turnierkoordinator auf der WGS-Homepage. Die Spieler können sich nach der Freigabe auf der WGS-Homepage, dann unter dem Menü: Spielbetrieb/Turnierkalender und Anmeldung für Spieler “, welche sich auch auf der Homepage der WGS befindet, zur Teilnahme am Turnier anmelden. Eine andere Einladungs- und Anmeldeform ist ausgeschlossen. Es wird darauf hingewiesen, dass das Nenngeld auch gezahlt werden muss, wenn eine Absage des Spielers an der Turnierteilnahme nach Erstellung der Startliste erfolgt. Wird mit den gemeldeten Teilnehmern die Kapazität eines Platzes überschritten, sind Streichungen auf alle bis zum Meldeschluss eingegangenen Nennungen zu verteilen, beginnend mit den in den Meldungen zuletzt aufgeführten Namen. Es wird eine Warteliste geführt.

Der Meldeschluss für die Mittwoch/Donnerstag-Turniere wird einheitlich festgelegt auf jeweils den Freitag der Vorwoche 18:00 Uhr.

Klasseneinteilung: 

Bei 2 Klassen durch Halbierung und bei 3 Klassen durch Drittelung der Teilnehmerzahl, wobei die Klasse A (Handicapindex 0 – …) die wenigsten Teilnehmer haben sollte.

  • bis einschl. 22 Teilnehmer 2 Brutto (Gesamtbrutto/Brutto 70+) sowie 2 Netto-Preise in 1 Klasse
  • Von 23 bis einschl. 30 Teilnehmer 2 Brutto (Gesamtbrutto/Brutto 70+) sowie 3 Netto-Preise in 1 Klasse
  • Von 31 bis einschl. 42 Teilnehmer 2 Brutto (Gesamtbrutto/Brutto 70+) sowie 2 Netto-Preise in 2 Klassen
  • Von 43 bis einschl. 56 Teilnehmer 2 Brutto (Gesamtbrutto/Brutto 70+) sowie 3 Netto-Preise in 2 Klassen
  • Von 57 bis einschl. 68 Teilnehmer 2 Brutto (Gesamtbrutto/Brutto 70+) sowie 4 Netto-Preise in 2 Klassen
  • Von 69 bis einschl. 80 Teilnehmer 2 Brutto (Gesamtbrutto/Brutto 70+) sowie 5 Netto-Preise in 2 Klassen
  • Von 81 bis einschl. 96 Teilnehmer 2 Brutto (Gesamtbrutto/Brutto 70+) sowie 4 Netto-Preise in 3 Klassen
  • Ab 97 Teilnehmer 2 Brutto (Gesamtbrutto/Brutto 70+) sowie 5 Netto-Preise in 3 Klassen

Es gilt die Nettoteilnehmerzahl bereinigt um die Anzahl der Gastspieler.

 Wertung:

Das 1. Brutto gewinnt der Spieler mit dem besten Bruttoergebnis aller Teilnehmer. Das “Brutto 70+” gewinnt der Spieler mit dem besten Gruppenergebnis der Teilnehmer, die das 70. Lebensjahr vollendet haben oder im laufenden Kalenderjahr vollenden. Gewinnt ein Spieler dieser Altersklasse das 1. Brutto, so gewinnt der zweitbeste Teilnehmer der über 70-jährigen den Bruttopreis der Altersklasse.

Doppelpreisausschluss: Brutto vor Netto.

Die Ausgabe der Preise erfolgt nur an anwesende Teilnehmer, es sei denn, ein Gewinner hat sich vorher mit einer anerkannten Begründung abgemeldet und einen Teilnehmer benannt, der seinen Preis entgegennimmt.

Regelung für Benutzung von Golf-Carts:

Bei WGS-Wettspielen ist die Benutzung von Golf-Carts generell nicht verboten. Es gelten jedoch die von den ausrichtenden Clubs festgelegten Regelungen. Deshalb dürfen Golf-Carts nur benutzt werden, wenn der austragende Club hierzu seine Zustimmung erteilt. Da in vielen Golfclubs nicht für jeden Golfsenior, der ein Golf-Cart benötigt, ein solches zur Verfügung steht, gelten bei WGS-Wettspielen für die Verteilung von Golf-Carts folgende Bedingungen bzw. Rangfolgen:

  • Senioren, die im Besitz eines Schwerbehinderten-Ausweises mit dem Zusatzstempel „G” sind
  • Senioren, die aufgrund einer Behinderung (Attest) 18 Löcher nicht zu Fuß spielen können
  • Senioren, die älter als 80 Jahre sind

Die Benutzung eines eigenen Golf-Carts (Einsitzer) ist vorher mit dem ausrichtenden Club abzustimmen.

Jahrespreise:

Alle Teilnehmer an den handicap-relevanten Einzel-Zählspiel-Turnieren der Mittwoch- und Donnerstagspiele der Westfälischen-Golf-Senioren nehmen an der Jahreswertung teil (Außer Gastspieler). Dieser Preis wird ermittelt nach den erzielten Ergebnissen aller Gruppen.

In der Turniersaison werden 3 Jahrespreise ausgespielt:

Brutto – Jahressieger 1. Brutto: 
Wanderpreis gegeben zum 25 jährigen Bestehen der Westfälischen Golf Senioren
durch Richard Görl, Rudolf Rotthove Alfred Dierkes

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Brutto Jahressieger 70+:
Alfred Dierkes Wanderpreis

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 Netto-Jahressieger:
Theodor-Hülsemann-Preis
Wanderpreis seit 1981

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Der Spieler, der im laufenden Spieljahr die meisten Punkte erzielt, erhält den jeweiligen Preis, der als Wanderpreis ausgeschrieben ist. Der Sieger hat den Wanderpreis mit der Jahreszahl und mit seinem Namen auf eigene Kosten gravieren zu lassen, und für das nachfolgende Spieljahr wieder zur Verfügung zu stellen. Die ersten drei Sieger der Nettowertung erhalten zudem einen Jahrespreis, der in ihren Besitz übergeht. Bei gleichem Ergebnis der Gesamtpunktzahl wird im Stechen entschieden. Dabei werden zunächst die meisten ersten Plätze, dann, falls erforderlich, die meisten zweiten Plätze usw. herangezogen. Ist auch dieses Ergebnis gleich, so gewinnt der ältere Mitbewerber.

Sollten wegen besonderer Umstände nicht alle geplanten Wettspiele ausgetragen werden können (z.B. Covid 19, Absagen wegen extremen Wetterbedingungen etc.) können die Jahrespreise in Art und Anzahl angepasst werden oder auch ganz entfallen. Der Vorstand entscheidet hier im Einzelfall.

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– Ende der Regularien –